Schon seit der römischen Antike leben christliche Gemeinden in der heutigen Region Pfalz und in der unmittelbaren Nachbarschaft links und rechts des Rheins. In der antiken römischen Teil-Hauptstadt Trier zeugen davon viele Spuren. Im Kontext des Religionspluralismus der Spätantike sind auch Relikte konkurrierender Religionen überliefert. Für die Zeit der christianisierten Merowinger und Karolinger belegen archäologische Funde aus der Region sowie schriftliche Quellen christliches und mönchisches Leben sowie deren Mission (Pirminius). Die Einflusszonen der Bischofssitze in Speyer, Straßburg, Trier und Metz erstreckten sich auch auf Teile der gegenwärtigen Pfalz.
Eine erste Blüte zeigt sich in der Regierungszeit der aus dem Wormsgau stammenden Herrscher aus dem Geschlecht der Salier. Diese Kaiser des Heiligen Römischen Reichs begründeten im 11. Jahrhundert ihre monumentale Grablege im Dom zu Speyer und das Reichskloster Limburg an der Haardt (Dürkheim). Aus dieser Zeit stammen noch einige romanische Kirchtürme, Kirchbauten und Kloster(ruinen) sowie archäologische Funde. In den vom Lehenswesen geprägten Hoch- und Spätmittelalter übten die Kleinadligen, Grafen, aber auch die zum Hochadel zählenden Wittelsbacher (Kurfürsten der Pfalz und Herzöge zu Zweibrücken) großen Einfluss aus. Deren frühe Präsenz in Neustadt und Grablege in der dortigen Stiftskirche und später mit der übergangsweise ausgelagerten Universität von Heidelberg (Casimirianum) in Pfalz-Lautern zeigt ebenfalls Beziehungen zum gesamten Reich. Unterstützt wurde diese Entwicklung unter König Rudolf von Habsburg mit einer Welle von Stadtprivilegienverleihungen ab 1274 (Landau, Kaiserslautern, Germersheim etc.), was zu wirtschaftlichem und religiösem Aufschwung (Kirchen- und Klosterbau) in den Ortschaften, bei Stadtbürgertum und in der gesamten Region beitrug. Früh rezipierten die humanistisch gesinnten städtischen Einwohner die Ideen der Reformation. Reichstage im benachbarten Worms (1521) und in Speyer (1526, 1529, 1544) zeigten die Region als „das Reich“, nicht zuletzt durch das in Speyer angesiedelte Reichskammergericht.
Die kurpfälzische Religionspolitik blieb zunächst unentschieden und ermöglichte eine ungeregelte, aber nachhaltige Ausbreitung der reformatorischen Strömungen, wobei das Täufermandat (1529) die Anabaptisten verbot und mit der Todesstrafe sanktionierte. Mit dem Reichsreligionsfrieden von Augsburg (1555) war die Basis für die offizielle Einführung der Reformation in den Territorien der Kurpfalz und Badens sowie in der Reichsstadt Speyer gelegt, womit diese der in Zweibrücken bereits seit 1538 bestehenden lutherischen „Landeskirche“ nachfolgten. Die aufgrund des landesherrlichen Kirchenregiments zur Kurpfalz gehörenden, zum Teil säkularisierten Gebiete in der Pfalz wurden mit Einführung der Kirchenordnung 1563 evangelisch-reformiert, ebenso Zweibrücken ab 1588.
Fortsetzung folgt …